Aufgabenbeschreibung
Als Vertreter von Mandanten, Unternehmen und Behörden beraten Anwälte in Rechtsfragen und bei Streitigkeiten. Sie sind sowohl Berater als auch Anwälte und beraten in rechtlichen Angelegenheiten. Als Anwälte legen Anwälte in einem Straf- oder Zivilprozess Beweise vor und argumentieren zur Unterstützung ihrer Mandanten. In ihrer beratenden Funktion informieren Anwälte über die Rechte ihrer Mandanten und geben Handlungsempfehlungen in geschäftlichen und/oder persönlichen Angelegenheiten. Alle Anwälte wenden die Gesetze auf die spezifischen Umstände an, mit denen ihre Klienten konfrontiert sind, und stützen sich dabei auf ihre individuellen Nachforschungen und ihre Auslegung des Rechts.
Zuständigkeiten
- Beratung und Vertretung von Mandanten in privaten Rechtsangelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor staatlichen Stellen.
- Korrespondenz mit Kollegen, Richtern, Mandanten und anderen an einem Fall beteiligten Parteien.
- Erleichterung der Recherche und Analyse rechtlicher Probleme.
- Auslegung von Urteilen, Gesetzen und Vorschriften für Unternehmen und Privatpersonen.
- Mündliche oder schriftliche Darstellung der Fakten ihrer Mandanten oder anderer Personen.
- Sie vertreten und argumentieren im Namen ihrer Mandanten.
- Ausfertigung und Einreichung von Rechtsdokumenten wie Klagen, Testamenten, Berufungen, Urkunden, Verträgen und anderen juristischen Dokumenten.
- Beaufsichtigung der Arbeit des Hilfspersonals
Anforderungen
- Bachelor-Abschluss
- Juris Doctor (JD) Abschluss
- erfolgreiches Bestehen der Anwaltsprüfung in dem jeweiligen Staat oder Land
- Detailorientierte Leistungsträgerin
- Ausgeprägte Problemlösungskompetenz
- Außergewöhnliche analytische Fähigkeiten und schlussfolgerndes Denken
- Ausgeprägte Fähigkeiten in den Bereichen Recherche und Tatsachenfeststellung
- Ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
- Professionelles Auftreten mit Diskretion im Umgang mit sensiblen Informationen
- Hervorragende Fähigkeiten, in der Öffentlichkeit zu sprechen