Der Krankenversicherungsabzug für Selbstständige wird als Steuerabzug definiert, der die langfristigen Versicherungsprämien für Selbstständige vollständig abdeckt.
Selbstständig zu sein bedeutet manchmal, dass man für seine Gesundheit aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Krankenversicherungsabzüge für Selbstständige können jedoch dazu beitragen, einen Teil dieser Kosten insgesamt zu senken. Solche Abzüge sind zwar nicht auf die Krankenversicherung beschränkt, aber nicht alle Selbstständigen haben Anspruch auf diese Abzüge.
Diese Art des Versicherungsabzugs ermöglicht es bestimmten Selbstständigen, die von ihnen zu zahlenden Gesamtprämien zu senken:
Außerdem darf die betreffende Person, um den Abzug in Anspruch nehmen zu können, keinen Anspruch auf eine vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung haben. Wenn die Person beispielsweise selbständig ist, ihr Ehepartner aber eine Vollzeitstelle hat und das Unternehmen die Ehepartner in den Plan einschließt, hat die Person keinen Anspruch auf diesen Abzug. In diesem Fall kann die Person den Selbständigen-Krankenversicherungsabzug nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie sich nicht für den vom Arbeitgeber gesponserten Plan anmeldet.
Es gibt zwar keine Obergrenze für den Abzug, aber er ist auf den Nettogewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit beschränkt. Mit anderen Worten: Wenn das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet, kann die Person den Abzug nicht in Anspruch nehmen.
Während die Höhe der absetzbaren Kranken-, Zahn- und Sehkraftversicherungsprämien unbegrenzt ist, begrenzt der IRS die Absetzbarkeit von Pflegeversicherungsprämien. Diese Obergrenze richtet sich nach dem Alter der Person am Ende des Steuerjahres.
Die korrekte Bearbeitung der Steuern einer Person kann ohne die neuesten Informationen und die richtigen Experten, die die sich ständig ändernden Vorschriften überwachen, schwierig sein. Wenn es um Abzüge geht, ist es daher wichtig, sich mit allen Formen von Lohnabzügen gut auszukennen und deren Funktionsweise zu erklären. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Finanzbranche ist empfehlenswert, wenn es um Steuer- und Abzugsfragen geht.