Atypische Beschäftigungsverhältnisse umfassen eine Reihe von nicht standardisierten Arbeitsverhältnissen, darunter Teilzeitarbeit, Leiharbeit, befristete Verträge, freiberufliche Arbeit, Selbstständigkeit und Gigwork.
Diese Arten der Beschäftigung werden oft als atypische oder prekäre Arbeit bezeichnet, da sie in der Regel weniger Arbeitsplatzsicherheit und weniger Leistungen bieten als herkömmliche Vollzeitstellen.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind für viele Arbeitnehmer, die flexiblere Arbeitszeiten und eine größere Kontrolle über ihre Arbeit anstreben, ebenso attraktiv wie für Arbeitgeber, die schnell auf veränderte Marktanforderungen reagieren müssen.
Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer weniger Stunden arbeitet als ein Vollzeitbeschäftigter. Der Arbeitsplan kann flexibel oder fest sein, und das Entgelt wird in der Regel anteilig nach der Zahl der geleisteten Stunden gezahlt.
Leiharbeit: Leiharbeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum eingestellt wird, oft als Urlaubsvertretung oder für die Arbeit an einem kurzfristigen Projekt. Im Vertrag werden Anfangs- und Enddatum der Tätigkeit festgelegt.
Befristete Verträge: Befristete Verträge ähneln der Zeitarbeit, allerdings wird im Vertrag die Dauer der Tätigkeit und nicht ein bestimmtes Anfangs- und Enddatum festgelegt.
Freiberufliche Arbeit: Freiberufliche Arbeit bedeutet, dass eine Person auf Projektbasis für verschiedene Kunden arbeitet. Der Freiberufler ist in der Regel selbstständig und kann von zu Hause aus oder in einem Co-Working-Space arbeiten.
Selbstständige Tätigkeit: Selbstständige führen ein Unternehmen oder bieten eine Dienstleistung unabhängig an, anstatt für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Selbstständige haben mehr Kontrolle über ihre Arbeit, tragen aber auch ein höheres finanzielles Risiko.
Gig-Arbeit: Gig-Arbeit ähnelt der freiberuflichen Arbeit, umfasst aber oft eher kurzfristige oder einmalige Projekte, wie z. B. das Fahren für einen Ride-Sharing-Dienst oder die Erledigung einer Aufgabe auf einer Gig-Economy-Plattform.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein, aber es ist wichtig zu überlegen, wann sie sinnvoll sind.
Personalverantwortliche sollten bei Bedarf atypische Beschäftigungsverhältnisse in Betracht ziehen:
Arbeitgeber müssen sich darüber im Klaren sein, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse einige Risiken mit sich bringen können, wie z. B. geringere Arbeitsplatzsicherheit, weniger Loyalität und geringeres Engagement der Arbeitnehmer.
Daher sollten Arbeitgeber die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten von atypischen Beschäftigungsverhältnissen abwägen, bevor sie eine Entscheidung treffen.