Programm zur Offenlegung von Schwachstellen

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Übersicht

Diese Verhaltensstandards für Geschäftspartner ("Standards") legen die eigenen Verpflichtungen und die Erwartungen von Manatal an seine Geschäftspartner fest.

1. Integrität und Einhaltung von Gesetzen Korruptionsbekämpfung

Geschäftspartner dürfen keine unethischen Praktiken, Korruption, Erpressung oder Bestechung zulassen oder sich daran beteiligen - unabhängig davon, ob sie mit Regierungsbeamten oder ausschließlich im privaten Sektor arbeiten. Die Geschäftspartner dürfen Kunden, Regierungsbeamten, Regierungsangestellten oder Manatal-Mitarbeitern keine Geschenke, Darlehen, Gebühren, Belohnungen, Bestechungsgelder oder andere Vorteile anbieten, gewähren oder genehmigen, um Handlungen oder Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen. Die Geschäftspartner müssen die geltenden internationalen Antikorruptionsgesetze befolgen, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA"), des UK Bribery Act und des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Das Unternehmen muss gegebenenfalls 31 U.S.C. 1352 (betreffend Zahlungen zur Beeinflussung von Bundesgeschäften) oder den Procurement Integrity Act (Unterabschnitt 27(a) des Federal Procurement Policy Act, (42 U.S.C. 423) in der Fassung von Abschnitt 814 des Public Law (101-189) einhalten, um Informationen zu erhalten oder Geschäfte für sich oder andere zu sichern.

2. Fairer Wettbewerb

Manatal steht in allen seinen Geschäftsaktivitäten in starkem Wettbewerb und verpflichtet sich zu einem fairen Umgang mit Kunden und Wettbewerbern. Geschäftspartner dürfen niemals einem Konkurrenten etwas vorschlagen, besprechen, Informationen darüber austauschen oder mit ihm eine Absprache oder Vereinbarung treffen:

  • Manatal' Kosten, Preise, Rabatte oder andere Verkaufsbedingungen;
  • Manatal' Gewinne oder Gewinnspannen;
  • Manatal' Zuordnung von Produkten, Kunden, Märkten oder Gebieten;
  • Manatal"-Beschränkungen der Produktion oder des Angebots;
  • Boykott der Geschäfte von Manatal durch Kunden oder Lieferanten; oder
  • Angebote oder die Absicht, Angebote für Produkte und/oder Dienstleistungen von Manatal abzugeben.

3. Ehrliches und genaues Handeln

Geschäftspartner dürfen im Zusammenhang mit einer Manatal-Transaktion keine falschen Erklärungen abgeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mündliche Falschdarstellungen von Tatsachen oder die Förderung oder Verwendung falscher Unterlagen wie unechte Kundenbestellungen, betrügerische oder gefälschte Verträge, gefälschte Vernichtungsbriefe oder andere falsche oder ungenaue Unterlagen.

4. Interessenkonflikte.

Geschäftspartner müssen Aktivitäten vermeiden, die tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte zwischen ihren eigenen Interessen und den Interessen von Manatal schaffen oder zu schaffen scheinen. Geschäftspartner von Manatal dürfen keinem Mitarbeiter oder Kunden von Manatal oder deren Familienangehörigen Geschenke oder übermäßige Bewirtung oder Unterhaltung anbieten oder gewähren, um ein Geschäft zu erhalten oder zu behalten oder eine Entscheidung zu beeinflussen. Manatal-Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen dürfen keine wesentlichen wirtschaftlichen Beteiligungen an Unternehmen halten, die mit Manatal Geschäfte machen, und Geschäftspartner sind verpflichtet, solche Beziehungen zu Manatal-Mitarbeitern zu vermeiden. Geschäftspartner dürfen sich nicht an einem Weiterverkauf an einen staatlichen Kunden beteiligen, wenn der Geschäftspartner bereits Beratungsleistungen für den staatlichen Kunden erbracht hat, indem er diesen bei der Beschaffung von Dienstleistungen, die Manatal anbietet, berät. Geschäftspartner von Manatal müssen tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte proaktiv mit Manatal besprechen, damit die Situation bewertet und angemessen behandelt werden kann.

5. Ausfuhrkontrollen

U.S. und internationale Handelsgesetze regeln, (a) wohin Manatal seine Produkte und Dienstleistungen senden oder empfangen darf und (b) an wen Manatal seine Produkte und Dienstleistungen verkaufen darf. Geschäftspartner dürfen sich weder direkt noch indirekt an Transaktionen oder Geschäften mit natürlichen oder juristischen Personen beteiligen, die (i) in einem Land oder Territorium ansässig sind, das umfassenden US-Sanktionen unterliegt (einschließlich der Krim, Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien), oder (ii) auf einer der anwendbaren Listen der eingeschränkten oder sanktionierten Parteien aufgeführt sind (zusammen die "Listen der verbotenen Parteien"). Die Geschäftspartner von Manatal müssen die geltenden internationalen Handelsgesetze und -vorschriften strikt einhalten.

6. Geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen

Geschäftspartner dürfen das geistige Eigentum von Manatal, wie z.B. Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Patente und Marken, nur in der Weise nutzen, wie es ihnen durch den Vertrag mit Manatal gestattet ist, und dürfen die geistigen Eigentumsrechte anderer nicht missbrauchen oder verletzen. Geschäftspartner von Manatal dürfen keine Geschäftsgeheimnisse oder geschützte oder vertrauliche Informationen von Manatal oder anderen für ihre eigenen Zwecke missbrauchen oder an unbefugte Dritte weitergeben. Die Geschäftspartner von Manatal sind verpflichtet, Manatal zu informieren, wenn sie von einer unbefugten Nutzung des geistigen Eigentums von Manatal Kenntnis erlangen.

7. Arbeitsnormen

Geschäftspartner und ihre Zulieferer dürfen sich nur auf Arbeitspraktiken einlassen, die mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels, übereinstimmen.

8. Frei gewählte Beschäftigung

Geschäftspartner und ihre Zulieferer dürfen keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Arbeitsverpflichtung oder unfreiwillige Gefängnisarbeit einsetzen. Geschäftspartner dürfen nur Arbeitskräfte einsetzen, die sich aus freien Stücken für eine solche Beschäftigung entschieden haben - ihre Arbeitskräfte dürfen nicht das Ergebnis von Sklaverei oder Menschenhandel sein. Geschäftspartner und ihre Zulieferer dürfen gefährdete Personen nicht durch Drohungen, Gewalt, Nötigung, Entführung oder Betrug transportieren, beherbergen oder anwerben.

9. Arbeitsbedingungen

Geschäftspartner müssen:

  • Keine Kinderarbeit (der Begriff "Kind" bezieht sich auf Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung, in der die Arbeit verrichtet wird);
  • Zahlen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern Arbeitszeiten, die den örtlichen Gesetzen entsprechen;
  • die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsgesetze, -vorschriften, -richtlinien und -verfahren einhalten und Arbeitsbedingungen schaffen, die den örtlichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen, und
  • Validierung und Überprüfung aller relevanten Unterlagen vor der Einstellung eines Arbeitnehmers, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter das Recht haben, in ihrem Land zu arbeiten.

10. Diversität und Nicht-Diskriminierung.

Geschäftspartner dürfen bei Beschäftigungsmöglichkeiten oder -praktiken nicht rechtswidrig aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Hautfarbe, Religion, Alter, Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, nationaler Herkunft, Abstammung, körperlicher oder geistiger Behinderung oder Zustand oder einer anderen geschützten Klasse nach geltendem Recht diskriminieren.

11. Freiheit von Belästigung

Geschäftspartner dürfen niemals ungesetzliche Belästigungen, Mobbing oder körperliche Bestrafung am Arbeitsplatz zulassen. Dazu gehört jegliches Verhalten, das ein beleidigendes oder feindseliges Arbeitsumfeld begünstigt, wie z. B. unerwünschte oder unaufgeforderte sexuelle Annäherungsversuche, Drohungen mit körperlichem Schaden oder gewalttätiges Verhalten oder die Verwendung diskriminierender Verunglimpfungen oder unangemessener Bemerkungen oder Witze.

12. Anwendung der Normen

Diese Standards gelten für alle Geschäftspartner, einschließlich unserer Distributoren, Wiederverkäufer, Lösungs- und Beratungspartner, Allianzpartner, angeschlossenen Partner, Lieferanten, Verkäufer und Dienstleister.

13. Probleme und Bedenken ansprechen

Es ist die Absicht von Manatal, die Beziehung zu jedem Geschäftspartner zu beenden, der diese Standards nicht einhält oder der sich nach der Entdeckung der Nichteinhaltung nicht zu einem spezifischen Plan zur Einhaltung der Standards verpflichtet. Darüber hinaus können Verstöße bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden, wenn dies angemessen ist. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner jeden Verstoß gegen Gesetze, Regeln, Vorschriften oder diese Standards im Zusammenhang mit einer Transaktion oder einem Auftrag von Manatal unverzüglich der Rechtsabteilung von Manatal melden. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben einen Verstoß oder einen vermuteten Verstoß melden oder bei der Untersuchung einer solchen Meldung helfen.

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